Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hostimpact GbR
gültig ab 12.08.2006
§ 1 Geltung der Bedingungen§ 2 Zustandekommen des Vertrags
§ 3 Kündigung
§ 4 Leistungsumfang
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
§ 6 Nutzung durch Dritte
§ 7 Zahlungsbedingungen
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
§ 9 Zahlungsverzug
§ 10 Verfügbarkeit der Dienste
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
§ 13 Zusätzliche Bestimmungen
§ 14 Schlußbestimmungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Hostimpact erbringt seine Dienste ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
(2) Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
Hostimpact sie schriftlich bestätigt.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von Hostimpact, die
über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich dieser
Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Hostimpact-Diensten kommt mit der
Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch Hostimpact zustande. Hostimpact kann
den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder
einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank
abhängig machen.
(2) Soweit Hostimpact sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter
bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht
zwischen den Kunden von Hostimpact kein allein durch die gemeinsame Nutzung
der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
§ 3 Kündigung
(1) Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und
werden jeweils für mindestens 1 Monat Nutzungsperiode abgeschlossen,
beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung. Abweichende
Laufzeiten sind schriftlich dem Vertrag anzufügen.
(2) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar.
Die Kündigung muß Hostimpact, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist,
mindestens 14 Tagen vor Ablauf der Nutzungsperiode, schriftlich per
Einschreiben zugehen.
(3) Sofern keine Kündigung bis mindestens 14 Tagen vor Ablauf der
Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch
um einen Monat bzw. um die im Vertrag gesondert vereinbarte Laufzeit.
(4) Abweichend von anderen Paragraphen hat Hostimpact die Möglichkeit, eine
fristlose Kündigung auszusprechen, wenn:
(a) auf den Seiten des Kunden strafbare Inhalte wie Extremismus und
Radikalismus in jeder Form, Aufruf und oder Anleitung zu Straftaten,
vorsätzliche üble Nachrede, Pornographie, sowie alles was sonst in Wort,
Bild und Ton dargestellt oder zum Download bereitgehalten wird und gegen
geltendes Recht verstößt, abgelegt wird.
(b) sich auf den Seiten jegliche Art von erotischen Inhalten befindet. Dies
gilt auch für Werbung die sich auf diesen Seiten befindet.
(c) sich Links auf Seiten befinden, die auf Seiten verweisen, die gegen Abs.
4 a bis c verstoßen.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Hostimpact ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden
Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang
der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den im Leistungsumfang
beschriebenen Leistungen.
(2) Der Leistungsumfang beinhaltet HTTP-Dienst, e-Mail, FTP-Zugang für den
Update von Daten sowie von Hostimpact einzurichtende Dienste.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Hostimpact-Dienste sachgerecht zu nutzen.
Besonders ist er verpflichtet,
(a) die Hostimpact - Dienste sachgerecht zu nutzen und dafür zu sorgen, dass
eine unverhältnismäßige Bandbreitenbelastung unterbleibt.
(b) Hostimpact innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen
Grundlagen zu informieren. Dies schliesst die Übersendung von Änderungen der
Rechnungsanschrift und Änderung der Kontoverbindung bei Teilnahme am
Einzugsverfahren ein. Muß Hostimpact eine Adress-Recherche durchführen, kann
eine Bearbeitungsgebühr von EURO 25 erhoben werden.
(c) Hostimpact unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der
Tarifordnung zu unterrichten.
(d) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Hostimpact-Dienste nicht mißbräuchlich
zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, insbesondere darauf
zu achten, daß keine strafbaren, pornographischen oder erotische Inhalte
bereitgehalten werden.
(e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese
zu befolgen.
(f) Audio- und Videofiles, sowie Software die zum Download bereitgehalten
werden, nicht ohne schriftliche Zustimmung von Hostimpact anzubieten.
(g) Hostimpact erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen
(Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der
Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der
Störung erleichtern und beschleunigen.
(h) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die Hostimpact durch die Überprüfung
seiner Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit
sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im
Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag.
(i) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweiligen Tarifordnung,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen.
(j) Hostimpact entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und
entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
(k) das Versenden von Massen - eMails insbesondere "SPAM" zu unterlassen.
(l) die ihm zur Verfügung gestellten eMailadressen nicht weiter zu verkaufen
oder sonst Dritten nutzbar zu machen.
(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (c) und (d) genannten
Pflichten, ist Hostimpact sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser
Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen.
(3) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (a),(d), (f ),(k) und (l)
genannten Pflichten, ist Hostimpact berechtigt, statt einer pauschalen
Abrechnung eine volumenorientierte Abrechnung vorzunehmen.
(4) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im
Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle
Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung
dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 6 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Hostimpact-Dienste durch Dritte
ist gestattet.
(2) Der Kunde muß diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste
einweisen.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur
Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder
unbefugte Nutzung der Hostimpact-Dienste durch Dritte entstanden sind.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Hostimpact stellt dem Kunden die im Grundvertrag vereinbarten Leistungen
zu den in den entsprechenden genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung
erfolgt jeweils monatlich bzw. wie auf dem Vertrag gesondert festgelegt.
(2) Die vereinbarten Entgelte sind im Voraus zu zahlen.
(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte
(Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(4) Leistungs- und Kommunikationskosten (Telefon-Gebühren) zwischen Kunden
und dem Anschlußpunkt von Hostimpact sind vom Kunden zu tragen.
(5) Hostimpact wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in
geeigneter und - soweit verfügbar - in elektronischer Form zukommen
lassen.
(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der
Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist auf dem in
der Rechnung angegebenen Konto gutgeschriebenen sein. Wird die Forderung
durch ein Inkassounternehmen verwaltet, gelten die entsprechenden auf der
Rechnung vermerkten Fristen. Bei Verzögerung ist Hostimpact berechtigt, eine
Bearbeitungsgebühr und Zinsen zu erheben.
(7) Hostimpact ist berechtigt seine Forderungen an ein Inkassounternehmen
abzutreten.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche von Hostimpact kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus
dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die Hostimpact die Leistungen wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways
anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Telekom
bzw. anderer Anbieter usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder
Unterauftragnehmern von Hostimpact oder deren Unterlieferanten,
Unterauftragnehmern eintreten, hat Hostimpact auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Derartige
Verzögerungen berechtigen Hostimpact, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessene Anlaufzeit,
hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist
der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine
Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab
dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten
Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt
vor, wenn
(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht
mehr auf die Hostimpact Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem
Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann.
(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die
Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird,
oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten, wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereichs von Hostimpact liegende Störung, erfolgt keine
Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann
erstattet, wenn Hostimpact oder einer seiner Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig
verursacht hat und sich die Ausfallzeit über mehr als einen Werktag erstreckt.
§ 9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Hostimpact oder Dritte berechtigt von
dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen zu berechnen.
(2) Hostimpact kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist
berechtigt, den Anschluß zu sperren, sobald ein Zahlungsverzug vorliegt und
Hostimpact gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt
in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte bis zum Ende der Regellaufzeit zu
zahlen.
(3) Hostimpact ist berechtigt sobald ein Zahlungsverzug vorliegt eine
vorläufige Sperrung zu veranlassen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt
Hostimpact vorbehalten.
§ 10 Verfügbarkeit der Dienste
(1) Hostimpact bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an.
Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden
frühestmöglich angekündigt. Hostimpact wird Störungen seiner technischen
Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Eine Ausfallzeit beträgt jedoch
nicht mehr als 10 Stunden pro Woche.
(2) Bei längeren Ausfallzeiten erfolgt eine Gutschrift mit der nächsten
Abrechnung. Die Gutschrift errechnet sich prozentual aus der Ausfallzeit im
Verhältnis zur wöchtentlichen Erreichbarkeit (7 Tage à 24 Stunden ergibt 168
Stunden). Der Rechnungsbetrag wird um diesen Prozentsatz gekürzt.
(3) Ausfälle, die nicht von Hostimpact zu vertreten sind, wie z.B. eines
Backbones, fallen nicht unter diese Gewährleistung.
(4) Im Falle eines DDOS-Angriffes mit extremer Bandbreitenauslastung behält
sich Hostimpact das Recht vor, im Vorteil aller die Kundenserver kurzzeitig
abzuschalten. Die DNS wird im Fall auf 127.0.0.1 geändert, um unseren Kunden
keinen übermäßigen Traffic in Rechnung stellen zu müssen.
§11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart gelten die
Hostimpact unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß Hostimpact seine Anschrift
in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich Hostimpact Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste
bedient, ist Hostimpact berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn
dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) Hostimpact steht dafür ein, daß alle Personen, die von Hostimpact mit der
Abwicklung dieses Vertrags betraut werden, die einschlägigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen
und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder
Dritten mittels der Hostimpact-Dienste nicht für ihn oder Dritten bestimmte
Daten und Informationen zu verschaffen.
(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen
ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten
zugänglich gemacht (Directory-Services).
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsanschluß und unerlaubter
Handlung sind sowohl gegenüber Hostimpact wie auch im Verhältnis zu deren
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für
zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(2) Hostimpact haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge
höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Hostimpact - Leistungen
unterbleiben. Hostimpact haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für
indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten
entstehen.
(3) Hostimpact haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten
Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder
Aktualität, noch dafür, daß sie die Informationen übermittelt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine
Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
(a) durch die Inanspruchnahme von Hostimpact-Diensten,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Hostimpact,
(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch
Hostimpact,
(d) durch das Unternehmen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder
übermittelter Daten seitens Hostimpact,
(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder
Übermittlung von Daten durch Hostimpact nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem
Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom,
beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Im übrigen beschränkt sich die Haftung von Hostimpact für den Kunden
nachweislich entstandene Schäden auf den 1fachen Betrag des vereinbarten
monatlichen Fix-Entgeltes.
(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Hostimpact oder
Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der
Hostimpact-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen
Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 13 Zusätzliche Bestimmungen
(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne
Hostimpact-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen,
sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der Hostimpact für
(a) Produktlieferungen für kaufmännischen/-gewerbliche Besteller,
(b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,
(c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen
(a) Hardwarelieferung
(b) Softwarelieferung
(c) Dienstleistungen mit Ausnahme des in § 4 beschriebenen Leistungsumfanges.
§ 14 Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Lindenberg im Allgäu, Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von
Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen
werden einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den
Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages
ist der Sitz von Hostimpact.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und
Vertragsangelegenheiten an Hostimpact zu wenden, sofern nicht für fachliche
Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt
wurde.
(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der
Hostimpact-Kunden gebunden.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien
zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt
für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

